Steuerinformationen Mai 2015

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Durch die neuen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ergibt sich bei vielen Unternehmen Änderungs- und Anpassungsbedarf. Ein Nichtbeachten der GoBD kann nämlich bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Problemen führen. Im Extremfall ist sogar eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen möglich.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Entgegen sonstigen Gepflogenheiten ist der Steuergesetzgeber in diesem Jahr bereits in der ersten Jahreshälfte recht aktiv. So hat die Bundesregierung aktuell einen Entwurf vorlegt, wonach der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld angehoben werden sollen. Auch das „Jahressteuergesetz 2016“ steht schon in den Startlöchern. Hier ist insbesondere auf die Abschaffung der Funktionsbenennung beim Investitionsabzugsbetrag hinzuweisen.
  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten ausgeschlossen, wenn eine finanzielle Beherrschung vorliegt. In diesen Fällen ist also der (ggf. höhere) persönliche Steuersatz anzuwenden.
  • Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf ist eine Einzelperson, die ernsthaft die Absicht hat, eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft zu gründen, bereits vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ob der Bundesfinanzhof diese Entscheidung in der Revision allerdings bestätigen wird, bleibt vorerst abzuwarten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen Mai 2015

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