Steuerinformationen November 2014
Die lohnsteuerliche Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen soll ab dem Jahr 2015 um 40 EUR auf 150 EUR (brutto) erhöht werden. Was sich zunächst positiv anhört, ist aber nicht mehr als ein „Trostpflaster“. Denn gleichzeitig soll die neue steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ausgehebelt werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf einige Entscheidungen hinzuweisen:
- Die Vorauszahlung der Kosten einer Zahnbehandlung, die sich über mehrere Jahre erstreckt, ist nur dann als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Anderenfalls ist die Vorauszahlung als Gestaltungsmissbrauch zu werten.
- GmbH-Gesellschafter können Gewinnausschüttungen regelmäßig mit ihrem persönlichen Steuersatz nach dem Teileinkünfteverfahren versteuern. Diese Option, die insbesondere bei hohen Werbungskosten sinnvoll sein kann, verlangt jedoch einen Antrag, der spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung zu stellen ist.
- Durch den steuermindernden Investitionsabzugsbetrag können Unternehmer Abschreibungspotenzial in Wirtschaftsjahre vor der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts verlagern. Die Leistungsfähigkeit wird dadurch aber nicht berührt, sodass der Abzugsbetrag unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen ist.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2014. Viel Spaß beim Lesen!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas und René Dingel
Steuerberater