Steuerinformationen für November 2017

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Ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Mit dieser Rechtsprechungsänderung hat der Bundesfinanzhof die Konsequenzen aus den gesetzlichen Neuerungen im Eigenkapitalersatzrecht gezogen. Allerdings gewährten die Richter Vertrauensschutz in ihre bisherige Rechtsprechung und haben eine zeitliche Anwendungsregelung geschaffen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für November 2017