Steuerinformationen Februar 2017

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Ende vergangenen Jahres wurden einige interessante Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Von besonderem Interesse ist sicherlich das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, wodurch die Kassenführung mittels Registrierkassen neue Spielregeln erhält. Bei vielen Punkten gibt es aber zumindest in zeitlicher Hinsicht vorerst Entwarnung. So müssen z. B. die Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung erst noch mittels Rechtsverordnung festgelegt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Aufwendungen für die Erneuerung der Einbauküche können Vermieter nicht sofort als Werbungskosten abziehen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs müssen die Aufwendungen abgeschrieben werden – und zwar über einen Zeitraum von zehn Jahren.

 

  • Positive Kunde für Kapitalgesellschaften: Der Gesetzgeber hat die steuerliche Verlustverrechnung neu ausgerichtet. Danach können Kapitalgesellschaften Verluste weiterhin nutzen, wenn der Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist.

 

  • Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von maximal
    44 EUR monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof muss nun in einem Revisionsverfahren entscheiden, ob in die Berechnung der Freigrenze auch Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2017. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Februar 2017

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