Steuerinformationen Juni 2016

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Sucht ein Steuerpflichtiger sein Vermietungsobjekt in einem kleineren oder größeren zeitlichen Abstand auf, dann sind Fahrtkosten in voller Höhe absetzbar. Wer es mit den Fahrten jedoch auf die Spitze treibt, erhält nur die ungünstigere Entfernungspauschale, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wird die Mitunternehmerstellung bei einem Gesellschafter verneint, kann dies insbesondere bei Arztpraxen negative Folgen haben. Denn dann drohen die (eigentlich) freiberuflichen Einkünfte wegen der Abfärberegelung zu solchen aus Gewerbebetrieb zu werden. Dies zeigt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
  • Durch die neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 wurde die vorzeitige Beendigung von Gewinnabführungsverträgen erschwert. Denn stand bereits bei Vertragsabschluss fest, dass der Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf der ersten fünf Jahre beendet werden wird, liegt keine steuerliche Organschaft vor – und zwar rückwirkend von Anfang an.
  • Sind auf dem Weg zur Arbeit entstandene Unfallkosten als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale anzuerkennen? Die Rechtsprechung meint nein. Die Finanzverwaltung ist hier aber weiterhin großzügiger, sodass derartige Kosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden sollten.
  • Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende. Nun hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass dies auch für die Festsetzungsfrist bei der Antragsveranlagung gilt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2016. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen Juni 2016

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