Steuerinformationen März 2016

Drucken

Der Bundesfinanzhof hat die Hoffnungen von vielen Steuerzahlern zunichte gemacht, dass auch Kosten für nur teilweise beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sind. Somit bleibt es dabei, dass sich die Aufwendungen nur dann steuerlich auswirken, wenn die Räume nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2016. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen März 2016