Steuerinformationen April 2015

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Bei der Frage, welche Leistungen als Handwerkerleistungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, kassiert die Finanzverwaltung derzeit eine Niederlage nach der anderen. Erst kürzlich hatte der Bundes­finanzhof Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung als steuerermäßigende Handwerkerleistung zugelassen. Nunmehr hat das Finanzgericht Düsseldorf nachgelegt und Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen April 2015