Steuerinformationen März 2015

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Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sollen die Schwellenwerte für die Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften angehoben werden. Es wird geschätzt, dass dadurch rund 7.000 mittelgroße Kapitalgesellschaften als klein einzustufen sein werden und damit Erleichterungen bei der Rechnungslegung nutzen können. Nach dem vorgesehenen Wahlrecht sollen die neuen Schwellenwerte bereits für den Jahresabschluss 2014 genutzt werden können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen März 2015