Steuerinformationen Februar 2015

Drucken

Damit hatte keiner so richtig gerechnet. Trotz zuvor geäußerter Bedenken hat der Bundesrat dem „Jahressteuergesetz 2015“ in seiner letzten Sitzung am 19.12.2014 zugestimmt. Grund genug, in dieser Ausgabe wichtige einkommensteuerliche Neuerungen vorzustellen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung bleibt erhalten. Die Voraussetzungen wurden aber durch eine gesetzliche Neuregelung ab dem 1.1.2015 verschärft.
  • Die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar. Zu diesem Schluss kam das Bundesverfassungsgericht und hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.6.2016 eingeräumt, um eine Neuregelung zu treffen.
  • Nach Meinung des Bundesfinanzhofs sind die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens (spätestens) seit dem Feststellungszeitpunkt 1.1.2009 verfassungswidrig. Ob das Bundesverfassungsgericht diese Ansicht teilen wird, bleibt vorerst abzuwarten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen Februar 2015

Ihr Weg zu uns:

Mit einem Klick auf die Karte gelangen Sie zur Wegbeschreibung und einer größeren Karte mit Routenplaner.

Steuerkanzlei Dingel

In den Gassegärten 11
35279 Neustadt-Mengsberg

Tel. 0 66 92 - 20 26 0
Fax 0 66 92 - 20 26 20

www.Steuerberater-Dingel.de

Copyright 2013 stb-dingel.de
Joomla Templates by Wordpress themes free