Steuerinformationen Oktober 2014

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Steuerinformationen für Oktober 2014

 

| Mit der Abgeltungsteuer sollte alles viel einfacher werden. Ob dieses Ziel erreicht wurde, muss angesichts der vielen finanzgerichtlichen Verfahren bezweifelt werden. Aktuell hat der Bundesfinanzhof z.B. entschieden, dass der Abgeltungsteuersatz von 25 % auch bei Darlehen zwischen Angehörigen möglich ist. Damit widerspricht er der Ansicht der Finanzverwaltung, die hier bis dato den persönlichen Steuersatz angewendet hat. |

 

Darüber hinaus ist insbesondere auf folgende Neuerungen hinzuweisen:

 

  • Unter gewissen Voraussetzungen können Familienheime vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Aktuell hat der Bundesfinanzhof jedoch klargestellt, dass die Steuerbefreiung nur dann gilt, wenn auch wirklich das Eigentum übergeht. Ein Wohnrecht an dem Familienheim reicht nicht aus.

 

  • Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2015 bei 5,2 % liegen. Dass keine erneute Erhöhung notwendig wird, liegt wohl vor allem daran, dass die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten wird.

 

  • Bei der Rechnungslegung werden sich künftig einige Änderungen ergeben. Der auf EU-Vorgaben basierende Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes sieht u.a. höhere monetäre Grenzwerte für die Größenklassen vor. Somit dürften künftig mehr Unternehmen von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften profitieren.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2014. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

Steuerinformationen Oktober 2014 

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