Steuerinformationen August 2014

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat August 2014.

Der Bundesfinanzhof hat aktuell zwei steuerzahlerfreundliche Entscheidungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen getroffen.
Demzufolge kann eine Steuerermäßigung u.a. für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen sowie für Aufwendungen für einen Hausanschluss in Betracht kommen.

Umsatzsteuerzahler sollten bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden beachten, dass der Flächenschlüssel in der Regel eine präzisere Aufteilung ermöglicht als der Umsatzschlüssel. Letztgenannter kann jedoch anwendbar sein, wenn die Ausstattung der Räumlichkeiten erhebliche Unterschiede aufweist.

Arbeitnehmer dürfte interessieren, dass der Bundesfinanzhof zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Poolarbeitsplatz und einem Telearbeitsplatz umfassend Stellung bezogen hat.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

Steuerinformationen August 2014