Steuerinformationen Mai 2014

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Mai 2014.

An der "steuerlichen Gesetzgebungsfront" ist wieder Bewegung. Hinzuweisen ist insbesondere auf das Steuervereinfachungsgesetz 2013, das wegen der Neuwahl des Bundestages im letzten Jahr nicht abgeschlossen werden konnte und nunmehr erneut auf der Tagesordnung steht.

Umsatzsteuerzahler dürfte interessieren, dass sich die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen hat, wonach Bauträger grundsätzlich nicht als Steuerschuldner in Betracht kommen, weil sie keine Bauleistung erbringen, sondern bebaute Grundstücke liefern. Die praxisrelevanten Auswirkungen der neuen Sichtweise haben wir für Sie zusammengestellt.

Minijob-Arbeitgeber sollten beachten, dass sie der Einzugsstelle eine etwaige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Antrags des Arbeitnehmers mitteilen müssen. Bis zum
30.6.2014 akzeptiert es die Minijob-Zentrale aber auch, wenn die Meldung nicht erfolgt.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

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