Steuerinformationen August 2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten an dieser Stelle die Steuerinformationen für den Monat August 2013.

Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder ihren Streit über Steueränderungen beigelegt und sich auf einen umfassenden Kompromiss verständigt. In dem nun im Bundesgesetzblatt verkündeten Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sind weite Teile des letztlich gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013 enthalten. Grund genug, um einige praxisrelevante Punkte vorzustellen.

Freiberufler und Gewerbetreibende dürfte sicherlich interessieren, dass der steuermindernde Investitionsabzugsbetrag nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr erhöht werden kann. Sollte der Bundesfinanzhof die Ansicht der Vorinstanz bestätigen, würde dieses Gestaltungsmittel wieder an Attraktivität gewinnen.

Arbeitgeber können einige Gehaltsbestandteile steuer- und sozialabgabenfrei zuwenden, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Zu dem Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" hat der Bundesfinanzhof in 2012 eine recht restriktive Meinung vertreten, die die Finanzverwaltung aber - erfreulicherweise - nicht übernimmt.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

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