Steuerinformationen Mai 2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Mai 2013.

Umsatzsteuerzahler mit steuerfreien EU-Lieferungen sollten beachten, dass die neuen Nachweisregeln (Stichwort Gelangensbestätigung) mit einer
Übergangsfrist zum 1.10.2013 in Kraft treten. Die verbleibende Zeit sollte genutzt werden, um sich mit den neuen Spielregeln zu beschäftigen.

Für Arbeitgeber ist es sicherlich interessant zu wissen, dass der Bundesfinanzhof die lohnsteuerliche 110 EUR-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen jedenfalls für das Jahr 2007 noch für angemessen hält. Nach Ansicht der Richter sollte die Finanzverwaltung jedoch "alsbald" erwägen, den Höchstbetrag auf der Grundlage von Erfahrungswissen neu zu bemessen.

Arbeitnehmer dürfte interessieren, dass Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Werbungskosten sein können.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

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