Steuerinformationen für September 2022

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Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 wurde der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt. Damit hat der Gesetzgeber auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach der bisherige Zinssatz (0,5 % pro Monat) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2022.
Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für September 2022