Steuerinformationen für Mai 2021

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Seit einer gesetzlichen Neuregelung mit Wirkung zum 1.1.2020 ist unklar, wann die Überlassung von Gutscheinen und Geldkarten, bei denen eine Barauszahlung ausgeschlossen ist, noch ein Sachbezug ist. Da die Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene noch nicht abgeschlossen sind, wurde nun für 2020 und 2021 eine Nichtbeanstandungsregelung beschlossen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorerst Rechtssicherheit haben.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Schlechte Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof: Kann ein volljähriges Kind wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen, besteht nur dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist.

  • Haben dauernd getrennt lebende Ehegatten einen Barunterhalt vereinbart, auf den eine unentgeltliche Wohnungsgestellung angerechnet wird, kommt ein Sonderausgabenabzug nur in Höhe dieser Anrechnung in Betracht – nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung. Der Steuerpflichtige will sich mit der Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen aber nicht zufriedengeben und hat die Revision beim Bundesfinanzhof erkämpft.

  • Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 25.11.2020 neue Vereinfachungsregelungen zum Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung festgelegt, die in allen noch offenen Fällen gelten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2021. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Mai 2021

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