Steuerinformationen für September 2020

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Da eine flächendeckende Implementierung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen und Regis­trierkassen nicht bis Ende 2019 zu schaffen war, führte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 ein. Weil diese aber nicht verlängert werden soll, haben 15 Bundesländer (Ausnahme: Bremen) nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.3.2021 zu verlängern.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für September 2020