Steuerinformationen für April 2020

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Nach einer gesetzlichen Änderung unterliegen gewisse Verluste aus Kapitalvermögen neuen Abzugsbeschränkungen. Dies gilt zum Beispiel für die Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung oder für die Ausbuchung wertloser Aktien. In diesen Fällen können die Verluste nur noch in Höhe von 10.000 EUR jährlich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für April 2020