Steuerinformationen für Januar 2020

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Steuerbegünstigte Gehaltsextras haben oft „einen Haken“: In vielen Fällen müssen sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dieses Zusätzlichkeitserfordernis hat der Bundesfinanzhof nun zugunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Januar 2020