Steuerinformationen für September 2019

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Auswärtstätigkeit oder Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte? Die Unterscheidung ist steuerlich höchst relevant, weil Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Zudem werden keine Verpflegungspauschalen gewährt. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Abgrenzung nun für verschiedene Berufsgruppen befasst.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2019. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für September 2019