Steuerinformationen für August 2019

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Der Bundesfinanzhof hat sich aktuell mit der doppelten Haushaltsführung befasst und entschieden, dass der maximale Abzug von 1.000 EUR im Monat nur für Unterkunftskosten gilt. Von dem Höchstbetrag nicht umfasst sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, die unter den allgemeinen Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar sind.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2019. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für August 2019