Steuerinformationen für März 2019

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Erhalten Steuerpflichtige von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V), wird die Freude oft getrübt. Denn viele Finanzämter werten diese Zahlungen als Beitrags­rückerstattung und mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom Finanzgericht Sachsen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2019. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für März 2019